
Wer muss Spielplätze prüfen lassen?
Kommunen, Städte, Gemeinden sowie die privaten Spielplatzbetreiber z.B.
Hausverwaltungen
Genossenschaften
Immobiliengesellschaften
Freizeiteinrichtungen
Campingplätze
Parkbetreiber
Gaststätten mit Spielplätzen
im Rahmen der Verkehrssicherungpflicht (§ 823 BGB) und der DIN 1176 in folgenden Kontrollzeiträumen:
Sicht-und Funktionskontrolle von offensichtlichen Gefahrenquellen: wöchentlich durch den Betreiber
Operative Inspektion alle 1-3 Monate Überprüfung von Abnutzungserscheinung durch den Betreiber / Sachkundigen
Hauptinspektion alle 12 Monate
Komplette Sicherheittechnische Untersuchung der Spielgeräte nach der DIN EN Norm 1176 und 1177, sowie den Herstellervorgaben.
Sind nur durch den SACHKUNDIGEN durchzuführen