Wer muss Spielplätze prüfen lassen?

Kommunen, Städte, Gemeinden sowie die privaten Spielplatzbetreiber z.B.

Hausverwaltungen

Genossenschaften

Immobiliengesellschaften

Freizeiteinrichtungen

Campingplätze

Parkbetreiber

Gaststätten mit Spielplätzen

im Rahmen der Verkehrssicherungpflicht (§ 823 BGB) und der DIN 1176 in folgenden Kontrollzeiträumen:

Sicht-und Funktionskontrolle von offensichtlichen Gefahrenquellen:  wöchentlich durch den Betreiber

Operative Inspektion alle 1-3 Monate Überprüfung von Abnutzungserscheinung  durch den Betreiber / Sachkundigen

Hauptinspektion alle 12 Monate

Komplette Sicherheittechnische Untersuchung der Spielgeräte nach der DIN EN Norm 1176 und 1177, sowie den Herstellervorgaben.

Sind nur durch den SACHKUNDIGEN durchzuführen